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EFF: Apple härter gegen Journalisten als Mitarbeiter

Apple soll erst in den eigenen Reihen nach Schwachstellen suchen
Nachdem einige Gerichtsdokumente in Apples Rechtsstreit mit den Websites AppleInsider und PowerPage veröffentlicht wurden, sieht die Electronic Frontier Foundation (EFF) ihre Vorwürfe gegen Apple untermauert. Das Unternehmen habe die Journalisten verklagt, ohne zuvor in ausreichendem Maße im eigenen Unternehmen nach den Schwachstellen zu suchen.
Genau an diesem Punkt will die EFF, die die beiden Websites vertritt, auch in der Berufungsverhandlung ansetzen. Nach Ansicht der EFF müsse Apple im Hinblick auf Artikel 1 der US-Verfassung sowie der kalifornischen Verfassung (Rede- und Pressefreiheit) zunächst alle anderen Alternativen ausschöpfen, bevor das Unternehmen Druck auf die Journalisten ausüben dürfe.
Apple habe es aber versäumt, mit den rechtlichen Mitteln gegen die eigenen Mitarbeiter vorzugehen, mit denen der Computerhersteller den Journalisten auf den Leib rückte, kritisiert die EFF und sieht dies durch die jetzt veröffentlichten Gerichtsdokumente belegt.

Im Artikel von AppleInsider und PowerPage über "Asteroid", ein FireWire-Audio-Interface für Apples GarageBand, sah Apple einen Verrat von Geschäftsgeheimnissen und reichte Klage gegen unbekannt ein, die die entsprechenden Informationen der Presse zugespielt haben sollen. Auch die eigene interne Untersuchung der Angelegenheit betrachtete Apple als Geschäftsgeheimnis und forderte daher, die entsprechenden Gerichtsdokumente nicht zu veröffentlichen, eine Argumentation, die die EFF entkräften konnte.
Ein Gericht in Kalifornien hatte im März 2005 entschieden, dass die Provider der beiden Seiten die Identität von deren Quellen an Apple herausgeben müssen. Damit hatte das Gericht einen Antrag der EFF - dieser vertritt die von Apple verklagten Websites - zum Schutz der Identitäten der Betreiber abgelehnt. Im Kern geht es nach Ansicht der EFF um die Frage, ob Blogger sich auf die gleichen Rechte zum Schutz ihrer Quellen berufen können wie Journalisten. Das Gericht habe dazu aber nicht Stellung bezogen, sondern festgestellt, dass alle Journalisten gezwungen werden können, ihre Quellen preiszugeben, sofern es im Streit um Geschäftsgeheimnisse geht, so die EFF.

Quelle: Golem, 14.09.2005
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